Rechtsberatung

Unsere Kanzlei besteht bereits seit 1992 und berät Privatpersonen und Geschäftsführer kleiner bzw mittelständischer Unternehmen in wesentlichen Bereichen. Dabei trennen wir uns klar von großen Wirtschaftskanzleien ab und stellen den direkten Mandantenkontakt und unsere Erreichbarkeit als Ansprechpartner in den Vordergrund.
In folgenden Rechtsbereichen bieten wir umfassende Beratung:

Unternehmensberatung

Auf Grund eines wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkts ist es uns möglich kleine und mittlere Unternehmen im Geschäftsleben bei wichtigen Entscheidungen zu beraten, unternehmerische Prozesse zu begleiten und direkt zu vertreten. Dabei ist es uns wichtig, dass in unserer Kanzlei immer ein persönlicher Ansprechpartner für die Probleme unserer Mandanten verfügbar ist.

Strafrecht

Unsere Kanzlei vertritt im Strafverfahren vollumfänglich. Dabei begleiten wir Mandanten bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei im Ermittlungsverfahren, als auch im Hauptverfahren vor dem Gericht und verfassen Rechtsmittel gegen Urteile. Falls Sie Opfer einer Straftat wurden, setzen wir als Privatbeteiligte Ihre Ansprüche durch.

Im Strafverfahren ist ein früher Kontakt mit dem Rechtsanwalt entscheidend für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens und der Niederschlagung der Anschuldigungen bzw der Geltendmachung von Ansprüchen.

Immobilienverwaltung

Unsere Kanzlei betreut und übernimmt Hausverwaltungen. Juristische Angelegenheiten werden direkt in der Kanzlei erledigt. Externe Fachkräfte übernehmen die notwendigen Bau- und Renovierungsarbeiten.

Migration

Wir unterstützen Privatpersonen bei der dauerhaften Niederlassung in Österreich, insbesondere bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft, als auch Unternehmen bei der Aufenthaltstitelerlangung für Arbeitskräfte.

Vertragsgestaltung

Resultierend aus den Beratungen in den jeweiligen Bereichen, prüft und errichtet unsere Kanzlei Verträge unter anderem zum Liegenschaftserwerb, als auch zur Gründung von Gesellschaften. Aber bereits die richtige Art von Vertrag für Ihren Wunsch zu erkennen und zu entwickeln, benötigt eine fundierte rechtliche Abklärung. Eine persönliche Beratung ist dabei unerlässlich.

Termin zur Erstberatung vereinbaren

Für die Erstberatung berechnen wir pauschal EUR 250,00 / Stunde. Sollte es zu einer Mandatsübernahme kommen, wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG) in Verbindung mit den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Für einzelne Rechtssachen bietet sich eine Pauschalvereinbarung oder gar ein Stundenhonorar an. Die Kosten werden im Gespräch zur Mandatserteilung erläutert.