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Für die Erstberatung berechnen wir pauschal EUR 250,00 / Stunde. Sollte es zu einer Mandatsübernahme kommen, wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG) in Verbindung mit den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) abgerechnet. Für einzelne Rechtssachen bietet sich eine Pauschalvereinbarung oder gar ein Stundenhonorar an. Die Kosten werden im Gespräch zur Mandatserteilung erläutert.